STATUTEN

1.  

Name

1.1   Unter dem Namen «Kulturverein Aefligen» besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff des ZGB.
1.2  Der Verein hat seinen Sitz in Aefligen und ist politisch und konfessionell unabhängig.

2. 

Zweck

2.1  Der Verein bezweckt die Durchführung kultureller Anlässe in Aefligen. Er fördert das kulturelle Leben im Dorf, ohne die andern Dorfvereine zu konkurrenzieren.

3. 

Mitgliedschaft

3.1 Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.
3.2 Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bezahlung des Jahresbeitrags.
3.3 Die Mitgliedschaft kann auf Ende des Vereinsjahres schriftlich gekündigt werden. 

 4. 

 Organe des Vereins

 4.1  Die Organe des Vereins sind
   a)   die Hauptversammlung
   b)  der Vorstand
   c)  die Rechnungsrevsor/innen
   
 4.2  Die Hauptversammlung findet jährlich statt. Sie wird vom Vorstand schriftlich 10 Tage zum Voraus einberufen.
   Die Hauptversammlung
  •  genehmigt die Statuten
  •  befindet über den Jahresbericht und die Jahresrechnung
 •  wählt den Vorstand und die Rechnungsreviror/innen
 •  legt die Höhe des jährlichen Mitgliederbeitrages fest
 •  beschliesst über den Ausschluss von Mitgliedern 
 • beschliesst über eine allfällige Auflösung des Vereins
   
 4.3 Der Vorstand besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern
  Der Vorstand konstituiert sich selbst. Die Amtsdauer seiner Mitglieder beträgt 2 Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die rechtsverbindliche Unterschrift wird von zwei Vorstandsmitgliedern kollektiv geführt, nämlich Präsident/in oder Vicepräsident/in und einem weiteren Mitglied. Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte und organisiert die Veranstaltungen. Für die Durchführung der einzelnen Veranstaltungen kann der Vorstand Arbeitsgruppen einsetzen.
   
4.4  Die zwei Rechnungsrevisor/innen prüfen die Jahresrechnung und die Vermögensverwaltung des Vereins. Das Rechnungsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr.

5.

Finanzen

 5.1   Der Verein finanziert seine Tätigkeit aus
  •  den Mitgliederbeiträgen
  •  den Einnahmen aus Veranstaltungen
  •  Spenden und Gönnerbeiträgen
  •  Erträgen aus Kollekten

6.      

Auflösung

6.1 Der Verein wird aufgelöst, wenn 2/3 der an der Hauptversammlung anwesenden Mitglieder dies verlangen. Ein allfälliges Vermögen würde einer gemeinnützigen Institution übergeben.

7.   

 Haftung

7.1 Der Verein haftet nur mit dem Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

8. 

Statutenänderung

8.1 Eine Teil- oder Gesamtrevision der Statuten kann auf Antrag des Vorstandes durch die Mehrheit der anwesenden Mitglieder jederzeit vorgenommen werden, wenn das Geschäft traktandiert wurde.

9. 

 Inkrafsetzung

9.1 Diese Statuten wurden durch Beschluss der Gründungsversammlung vom 13. Januar 1997 genehmigt und auf dieses Datum in Kraft gesetzt.

Namens des Vorstandes

 
Präsident/in: Sekretär/in
Peter Neuenschwander Christa Tschannen